Bedingungen zur Teilnahme an der Vergabe des Werteschaffer-Awards

Präambel

Die Teilnahme an der Vergabe der Digistore24 GmbH (nachfolgend “Digistore24” oder “Betreiber” genannt) ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Bedingungen. Sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vergabe, darunter auch die Gewinnermittlung, werden von Digistore24 getroffen und sind in jeder Hinsicht endgültig und verbindlich. Die Teilnehmer erkennen dies an. Teilnehmer, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.

§ 1 Teilnahmeberechtigte

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind. Auch teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, repräsentiert durch ihren jeweiligen Geschäftsführer. 

(2) Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Vergabe beteiligten Personen sowie alle Mitarbeiter des Betreibers und dessen verbundene Unternehmen sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Ein berechtigter Grund ist  beispielhaft aber nicht abschließend:

(a) Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Vergabe, 
(b) Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen, 
(c) Unlauteres Handeln oder 
(d) Falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Vergabe.
(e) Ein vorheriger Ausschluss der Person hinsichtlich der Nutzung der Plattform Digistore24.

§ 2 Vergabeverfahren

(1) Für die Teilnahme am Vergabeverfahren muss der Teilnehmer sich innerhalb des nachfolgenden Bewerbungszeitraumes zur Teilnahme am Vergabeverfahren registrieren und alle erforderlichen Informationen für die spätere Bewertung wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung stellen. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 22.01.2026 um 9 Uhr und endet am 13.02.2026 um 20 Uhr. Nicht innerhalb dieses Bewerbungszeitraums eingegangene Bewerbungen werden für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

(2) Teilnehmer sind ausschließlich berechtigt, für sich selbst oder als Geschäftsführer einer juristischen Person am Vergabeverfahren teilzunehmen. Die Nominierung Dritter für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss der Bewerbung im Vergabeverfahren.

(3) Nach dem Ende der Bewerbungsfrist prüft eine vom Betreiber zu bestimmende Personengruppe (Jury) die eingegangenen Bewerbungen und erstellt eine Rangfolge unter allen eingegangenen Bewerbungen. Die Bewertungskriterien für die Prüfung legt dabei der Betreiber fest. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Teilnehmer oder die Öffentlichkeit über die konkreten Bewertungskriterien zu informieren oder diese zugänglich zu machen und ist berechtigt, die Bewertungskriterien zu jedem Zeitpunkt bis zur Bekanntgabe der Gewinner nach billigem Ermessen zu verändern oder zu konkretisieren. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Bewertung auch im Rahmen von subjektiven Maßstäben der Jury erfolgt.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, die für die Teilnahme an der Vergabe eingetragenen Informationen des Teilnehmers an die Mitglieder der Jury weiterzuleiten. Zudem ist sowohl der Betreiber, als auch die Mitglieder der Jury berechtigt, die Richtigkeit der eingetragenen Informationen anhand von öffentlich einsehbaren Quellen, Recherche in Online-Suchmaschinen und mittels Large Language Models (LLM) zu überprüfen und zu bewerten. 

(5) Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist für den Teilnehmer kostenlos.

§ 3 Vergabe, Benachrichtigung und Verleihung

(1) Nach der Festlegung der Rangfolge aller Bewerber werden nachfolgende Gewinne an die jeweils gewinnberechtigten Teilnehmer ausgeschüttet: 

  a) Teilnehmer, die nach der Bewertung ihrer Bewerbung nach den vom Betreiber festgelegten Kriterien eine Gesamtpunktzahl von 80 oder mehr Punkten (von erreichbaren 100 Punkten) erreicht haben, erhalten eine Abbildung des Award-Logos (Badge). Die Teilnehmer sind berechtigt, das Badge im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. 

  b) Die nach der erreichten Punktzahl 30 besten Bewerber werden zu einem Verleihungsevent am 09.05.2026 im Rahmen des “BühnenGold Event 2026” (Veranstaltung), veranstaltet von der Netzwerkgold GmbH, Werdener Straße 45, 45219 Essen, eingeladen. Die Kosten für die Anreise und eine etwaige Unterkunft trägt der Teilnehmer. Im Rahmen der Veranstaltung werden durch die Jury, sowie ein Abstimmverfahren weitere 6 Teilnehmer (ein Gesamtsieger und pro Gewinnkategorie jeweils ein Kategoriesieger) ermittelt, welchen dann der Werteschaffer-Award (Award) verliehen wird. Die Gewinner des Awards sind berechtigt, den Award ergänzend zum Badge für deren Öffentlichkeitsarbeit und für Werbezwecke zu verwenden und zu veröffentlichen. Eine Vervielfältigung des Original-Awards ist jedoch nur mit der schriftlichen Zustimmung des Betreibers zulässig. 

(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, den Gewinn gemäß Abs. 1 an Dritte zu übertragen, den Gewinn (Badge oder Award) zu verändern oder für irreführende Zwecke, insbesondere im Sinne des UWG zu verwenden. 

(4) Alle Teilnehmer werden im Gewinnfall innerhalb einer Woche nach Beendigung der Auswertung aller Bewerbungen, spätestens jedoch bis zum 30.04.2026, über die in Ihrer Bewerbung angegebene E-Mailadresse über den Gewinn informiert. 

(5) Alle Teilnehmer, die gemäß Abs. 1 b) zur Veranstaltung eingeladen werden, sind verpflichtet innerhalb von 5 Werktagen nach der Einladung zu erklären, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen werden oder nicht. Teilnehmer, die die Nichtteilnahme erklären oder keine fristgerechte Erklärung über die Teilnahme an der Veranstaltung abgeben, sind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. An ihre Stelle tritt dann der jeweils nächstplatzierte Teilnehmer gemäß der aufgestellten Rangliste. 

§ 4 Ausschluss der Teilnahme, Aberkennung

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Betreiber das Recht vor, Teilnehmer vom Vergabeverfahren auszuschließen. 

(2) Weiterhin behält sich der Betreiber das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

(3) Alle Gewinner gemäß §3 Abs. 1 dieser Teilnahmebedingungen sind dazu verpflichtet, ihre Geschäftsaktivitäten auch weiterhin den Werten gemäß zu führen, die im Rahmen des Werteschaffer-Awards proklamiert werden. 

(4) Der Betreiber ist berechtigt, bei einem begründeten Verdacht der Zuwiderhandlung gegen diese Teilnahmebedingungen oder der Vornahme von Handlungen, die geeignet sind die  Reputation des Betreibers und die Reputation des Werteschaffer-Awards zu schädigen, dem Teilnehmer den Gewinn auch nachträglich abzuerkennen. Die Aberkennung ist dem Teilnehmer in Textform und unter Begründung des Verdachts zu erklären. 

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Aberkennung des Gewinns sämtliche Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unter Nennung des Awards oder des Betreibers einzustellen. Ein Ersatzanspruch gegenüber dem Betreiber ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch, wenn sich der begründete Verdacht gemäß Abs. 4 als unwahr herausstellt. 

§ 5 Beendigung des Vergabeverfahrens

Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Vergabeverfahrens stören oder verhindern würden.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Für eine Haftung des Betreibers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –Begrenzungen:

  a) Der Betreiber haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  b) Weiter tritt eine Betreiberhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Betreiber in einem solchen Fall jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  c) Der Betreiber haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

(2) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Betreibers gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers oder dessen Arbeitnehmern.

§ 7 Sonstiges

(1) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Rechte. Entscheidungen der Jury sind nur auf offensichtliche Fehler und Willkür überprüfbar. Der Gerichtsstand in diesen Fällen ist Hildesheim.

(2) Nebenabsprachen mit einzelnen oder mehreren Teilnehmern bestehen nicht.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.